Sie beabsichtigen eine energetische Sanierung des Gebäudes bzw. der Heizung?
- Sie wollen Ihre Heizungsanlage bzw. Ihr Gebäude energetisch sanieren, dann sind Sie hier genau richtig.
- Sie wollen Ihren Wärmeerzeuger wechseln und möchten sicherstellen, dass dieser hinsichtlich der Wärmeleistung zu Ihrem Gebäude passt.
- Sie wollen im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung des Gebäudes
- bestehende Heizflächen nachrechnen;
- die Heizflächen grundlegend ändern und daher neu auslegen;
- das bestehende Rohrnetz zum Zweck des hydraulischen Abgleiches nachrechnen;
- ein neues Rohrnetz und neue Heizflächen auslegen lassen.
- Dann benötigen Sie:
- eine Heizlastberechnung für die Antragsstellung und
- einen hydraulischen Abgleich
als Voraussetzung Abrechnung der Förderung
Warum ist der hydraulische Abgleich notwendig?
- Jeder Raum im Gebäude hat seine seine eigene Raumheizlast und seine eigenen Raumheizfläche(n).
- Darum muss dafür gesorgt werden, dass jeder Raum den dafür notwendigen Volumenstrom an Heizungswasser bekommt.
- Dieses sichert den hydraulische Abgleich ab.
Worin besteht der hydraulischen Abgleich?
- Der hydraulische Abgleich besteht aus:
- einem rechnerischen und
- einem praktischen Teil
- Der rechnerische Teil besteht aus den notwendigen Berechnungen,
diese sind im VDZ-Formular „Hydraulischer Abgleich“ detailliert aufgeführt, im Einzelnen:
- die raumweise Heizlast in Anlehnung an die DIN EN 12831;
- die Nachrechnung der Heizflächen bzw. die Berechnung der Heizflächendurchflüsse
mit gleichzeitiger Optimierung der Vor- und Rücklauftemperaturen;
- die Voreinstell-Werte der Thermostatventile bzw. bei Fußbodenheizung die Einstellungen der Heizkreisverteiler;
- die Pumpendaten wie Förderhöhe und Gesamtdurchfluss.
- Im praktischen Teil werden die berechneten Werte vom Heizungsbauer eingestellt
und dokumentiert (VdZ Formular).