Sie beabsichtigen eine energetische Sanierung des Gebäudes bzw. der Heizung?

  • Sie wollen Ihre Heizungsanlage bzw. Ihr Gebäude energetisch sanieren, dann sind Sie hier genau richtig.
  • Sie wollen Ihren Wärmeerzeuger wechseln und möchten sicherstellen, dass dieser hinsichtlich der Wärmeleistung zu Ihrem Gebäude passt.
  • Sie wollen im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung des Gebäudes
    • bestehende Heizflächen nachrechnen;
    • die Heizflächen grundlegend ändern und daher neu auslegen;
    • das bestehende Rohrnetz zum Zweck des hydraulischen Abgleiches nachrechnen;
    • ein neues Rohrnetz und neue Heizflächen auslegen lassen.
  • Dann benötigen Sie:
    • eine Heizlastberechnung für die Antragsstellung und
    • einen hydraulischen Abgleich
      als Voraussetzung Abrechnung der Förderung

Warum ist der hydraulische Abgleich notwendig?

  • Jeder Raum im Gebäude hat seine seine eigene Raumheizlast und seine eigenen Raumheizfläche(n).
  • Darum muss dafür gesorgt werden, dass jeder Raum den dafür notwendigen Volumenstrom an Heizungswasser bekommt.
  • Dieses sichert den hydraulische Abgleich ab.

Worin besteht der hydraulischen Abgleich?

  • Der hydraulische Abgleich besteht aus:
    • einem rechnerischen und
    • einem praktischen Teil
  • Der rechnerische Teil besteht aus den notwendigen Berechnungen,
    diese sind im VDZ-Formular „Hydraulischer Abgleich“ detailliert aufgeführt, im Einzelnen:
    • die raumweise Heizlast in Anlehnung an die DIN EN 12831;
    • die Nachrechnung der Heizflächen bzw. die Berechnung der Heizflächendurchflüsse
      mit gleichzeitiger Optimierung der Vor- und Rücklauftemperaturen;
    • die Voreinstell-Werte der Thermostatventile bzw. bei Fußbodenheizung die Einstellungen der Heizkreisverteiler;
    • die Pumpendaten wie Förderhöhe und Gesamtdurchfluss.
      • Im praktischen Teil werden die berechneten Werte vom Heizungsbauer eingestellt
        und dokumentiert (VdZ Formular).