Sie planen eine neue Heizung oder möchten Ihr Gebäude energetisch sanieren?

Dann stellt sich zunächst eine wichtige Frage: Welche Heizlast benötigt Ihr Gebäude tatsächlich?

Der Wärmeerzeuger, insbesondere eine Wärmepumpe, sollte weder zu groß noch zu klein ausgelegt werden. Auch bei einer bestehenden Heizungsanlage ist es wichtig zu wissen, welche Heizleistung die einzelnen Räume tatsächlich benötigen. Eine raumweise Heizlastberechnung schafft hierfür die notwendige Grundlage.

Vielleicht stehen Sie gerade vor einer dieser Fragen:

  • Sie möchten Ihre alte Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen und wissen, welche Leistung benötigt wird.
  • Sie möchten wissen, ob die vorhandenen Heizkörper für die geplante Wärmepumpe ausreichen?
  • Im Zuge einer Sanierung sollen Heizkörper neu ausgelegt oder ergänzt werden.
  • Das vorhandene Rohrnetz soll für einen hydraulischen Abgleich berechnet werden.
  • Durch Dämmmaßnahmen verändert sich der Wärmebedarf des Gebäudes und Sie möchten wissen, wie groß die neue Heizlast tatsächlich ist.

Ich ermittle die dafür notwendigen technischen Grundlagen.

Dazu gehören insbesondere die Berechnung der U-Werte der Bauteile der Gebäudehülle, die raumweise Heizlastberechnung, die Berechnung bzw. Auslegung von Heizflächen und Rohrnetzen sowie der rechnerische hydraulische Abgleich.

Ihre Vorteile:

  • Berechnung der U-Werte der relevanter Bauteile auf Basis des vorhandenen bzw. beabsichtigten Bauteil-Aufbaus.
  • Berücksichtigung der vorhandenen geometrischen Gebäudedaten auf Basis der Grundrisse und Schnitte
  • belastbare Heizlast des Gebäudes statt pauschaler Dimensionierung
  • Nachweis, dass die Wärmepumpe zur benötigten Gebäudeheizlast passt
  • exakte Heizlast aller einzelnen Räume (Raumheizlast)
  • Nachweis, dass die Heizflächen zu den möglichen Temperaturen der Wärmepumpe passen.
  • rechnerischer hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
  • unabhängige Berechnung – ohne Bindung an einen bestimmten Hersteller

Was benötigen Sie für die Förderung ?

Für die Beantragung der Förderung, der sogenannten „Bestätigung zum Abtrag“ (BzA), benötigen Sie die Heizlastberechnung.

Nach Abschluss der Baumaßnahme benötigen Sie für die sogenannte „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) den Hydraulischen Abgleich nach Verfahren B.