Nachweise für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B

Zur Durchführung des hydraulischen Abgleiches nach VdZ ( Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V. ) sind folgende Leistungen nachzuweisen 1) :

  • Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1
    • Vereinfachung sind möglich
  • Heizflächenauslegung
    • Berechnung/Optimierung der Heiz-Massenströme
    • Optimierung der Vorlauftemperatur bei Heizflächen im Bestand
  • Rohrnetzberechnung (i.d.R.) zur Ermittlung der
    • Voreinstellwerte von Thermostatventilen bei Heizkörpern
    • Einstellwerte für Heizkreisverteiler bei Flächenheizung
    • Förderhöhe und Massenstrom der Heizungspumpe

Diese Leistung (als rechnerische Nachweise) wird als Gesamtpaket angeboten. Der hydraulische Abgleich selbst, mit der eigentlichen Einstellung :

  • der Thermostatventile bzw. der Heizkreisverteiler
  • des Arbeitspunktes der Heizungsumwälzpumpe

wird anschließend von einer ausführenden Firma ( i.d.R. Heizungsfirma ) durchgeführt und ist nicht Bestandteil dieser Leistung.
Bei größeren Gebäuden (Mehrfamielienhäuser) ist ggf. ein nachträglicher Einbau von von Strangregulierventilen notwendig.

1) vergleiche auch „Leistungsbeschreibung für die Durchführung des hydraulischen Abgleiches von Heizungsanlagen“ nach VdZ

nachfolgend Beispiele für die schrittweise Berechnung des Hydraulischen Abgleiches nach VdZ

U-Wert
Zusammenstellung
Heizlast
Berechnung Raum
Heizlast
Zusammenstellung
Heizkörper
Nachrechnung
Einstellwerte
Hydr. Abgleich
Rohrnetz – hydraulischer Abgleich incl. aller Daten für die Einstellungen

Einzelleistungen für das Gewerk Heizung

Die Geasmtleistung des Hydraulischen Abgleiches kann bei Umbau, Ausbau o.ä. auch als Eiinzelleistung oder als „abgespecktes Paket“ abgerufen werden.

  • U-Wert-Berechnung, wenn die U-Werte nicht bekannt sind
    • eine Zuarbeit des Bauteilaufbaus etc. ist dann erforderlich
    • ggf. auch gemeinsamer Vor-Ort-Termin nach Abstimmung
  • Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 für Neu- und Bestandsgebäude
    • als Basis für den Austausch des Wärmeerzeugers (Ölkessel, Gastherme o.ä.)
    • als Basis für eine beabsichtigte Sanierung der Heizungsanlage incl. Rohrnetz u. Heizflächen oder des Gebäude
    • Nachberechnung einer Heizungsanlage, weil einzelne Räume nicht ausreichend warm werden
  • Nachberechnung von bestehenden Heizflächen (Fußbodenheizung, Heizkörper) Preis nach Absprache 1)
    • wenn einzelne Räume nicht ausreichend beheizt werden;
    • als Voraussetzung für den Hydraulischen Abgleich (Bafa-Förderung)
  • Neuauslegung von Heizflächen bei Umbau / Sanierung Preis nach Absprache 1)
    • Vergrößerung von Heizflächen infolge Verringerung der Vorlauftemperaturen;
    • Änderung der Art der Heizflächen von normalen Heizkörpern auf Fußboden- Wand o. Deckenheizung
  • Nachrechnung bestehender Rohrnetze Preis nach Absprache 1)
    • als Voraussetzung für den Hydraulischen Abgleich (Bafa-Vörderung)
  • Berechnung neu zu errichtender Rohrnetze bei Sanierungen Preis nach Absprache 1)
    • notwendig, wenn Heizflächen grundlegend geändert wurden.
  • Beratungsleistung Umstellung Wärmeerzeugung (Wärmepumpe)

1) Berechnungsgrundlage entsprechend Teilleistung HOAI

    Energiebedarfsausweis nach GEG

    Nun ja, wenn man sich die Arbeit gemacht hat, die Gebäudegeometrie mit all seinen bauphysikalischen Eigenschaften in der Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 erfasst zu haben, dann hat man den ersten Teil für die Erstellung des Energiebedarfsausweises nach GEG schon abgearbeitet.
    Die Baugeometrie als auch die bauphysikalischen Daten können vom Programmsystem „Heizlastberechnung“ in das Programmsystem „Energiebedarfsausweis“ im Datenverbund übertragen werden.
    Daher wird quasi als Nebenleistung des hydraulischen Abgleiches nach Verfahren B der Energiebedarfsausweis angeboten.

    Preis nach Absprache